Visa-Aufenthaltstitel

Visa und Aufenthaltstitel

Die Frage nach dem Visum ist eine der ersten, die man sich vor einem Umzug nach Deutschland stellt. Die Antworten hängen jedoch von Ihrer Nationalität und auch von dem Vorhaben ab, das Sie am Max-Planck-Institut für Biophysik durchführen möchten. Sobald Sie wissen, dass sie zu uns kommen, kontaktieren Sie das International Office und wir klären ob Sie ein Visum benötigen und welches Visum speziell für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist.

Reisepass und Ausweisdokumente

Ein gültiger Reisepass ist zwingend notwendig, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. In der Regel sollte dieser mindestens 6 Monate gültig sein. Für die meisten EU-Bürger genügt ein nationaler Ausweis. 

Forschungsvisum und Blaue Karte EU

Die meisten unserer internationalen Wissenschaftler verfügen über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Forschung. Diese Art von Visum richtet sich speziell an Wissenschaftler, die eine Forschungstätigkeit in Deutschland anstreben. Die Voraussetzungen können Sie bei der nächstgelegenen Botschaft oder über „make it in Germany“ erfragen.

Wenn Sie als Postdoktorand/in einen Arbeitsvertrag bei uns haben, können Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland möglicherweise für die Beantragung der Blauen Karte EU qualifiziert sein. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ergeben sich besondere Chancen. Dies kann attraktiv sein, wenn Sie an einer Niederlassungserlaubnis interessiert sind und/oder mit Ihrer Familie in Deutschland leben möchten.

Wo kann ich mein Visum beantragen?

In der Regel ist die Deutsche Botschaft des Landes in dem Sie sich derzeit aufhalten für die Ausstellung Ihres Visums zuständig. Häufig ist auf der Website auch zu finden welche Unterlagen dafür benötigt werden. Auch wenn ein Visum manchmal innerhalb von zwei Wochen erteilt wird, kann es auch bis zu 3 Monate dauern. Daher empfehlen wir eindringlich, dieses bereits drei Monate im Voraus zu beantragen. Sie finden die zuständige Behörde Ihres Landes hier.

Bitte beachten Sie: Alle Angaben basieren auf unserem aktuellen Wissensstand und unseren Erfahrungen bei der Betreuung unserer internationalen Gäste und Wissenschaftler. Die bereitgestellten Informationen dienen lediglich zur Orientierung. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Informationen vollständig sind oder dem neuesten Stand von Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Für rechtliche und aktuelle Informationen konsultieren Sie bitte die Webseiten und Informationsquellen Ihrer Botschaft, des Bundesjustizministeriums und der jeweilig zuständigen Behörden.

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